Für Gruppenleiter*innen

Wer eine Kinder- oder Jugendgruppe leitet, sich ehrenamtlich in einer Gemeinde engagiert oder als Teamer*in mit auf eine Freizeit fährt, benötigt Grundwissen über die Jugendarbeit. 

-    Was sind meine Rechte? Was sind meine Pflichten?
-    Wie organisiere ich eine Kinderfreizeit?
-    Welche Spiele sind der Dauerbrenner?
-    ...

Weitere Infos zum Thema "Gruppenleiten" sowie die aktuellen Termine zu den Schulungen findest du auf www.gruppenleiten.bistumlimburg.de

Die Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen findet gemeinsam mit der Katholischen Jugend Frankfurt statt. 
Im Folgenden findest du genauere Infos über Teamer - Basics, Juleica-Schulungen und Weiterbildungen.

Für alle Jugendlichen, die am Anfang ihrer Gruppenleiter*innen-Karriere stehen, bieten wir diese Schulung an. Es geht darum, viele verschiedene Spiele kennenzulernen und selbst auszuprobieren, zu wissen, was sich hinter Aufsichtspflicht verbirgt und kreative Ideen für die Gruppenstunde oder Aktionen mit Kindern zu bekommen. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren fahren mit uns für ein Wochenende in ein Jugendbildungshaus.

Die Juleica-Schulung reichtet sich an alle Gruppenleiter*innen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind oder es noch werden wollen. Es geht um Rollen in der Gruppe, Gruppenphasen, Spielepädagogik, Projektmanagement, Rechte und Pflichten, Prävention vor sexualisierter Gewalt und vieles mehr. Jugendliche ab 16 Jahren verbringen mit uns ein Wochenende in der Jugendkirche und fahren 5 Tage in ein Jugendbildungshaus. Gemeinsam mit den Jugendeinrichtungen des Bistums bieten wir aktuell drei Juleica-Schulungen im Jahr an. Aktuelle Termine und noch mehr Infos findest du unter www.gruppenleiten.bistumlimburg.de

Nach Abschluss der Schulung kannst du nach einem absolvierten Erste-Hilfe-Kurs die Jugendeiter*innen-Card - kurz Juleica - beantragen. Sie ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.

Für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in ihrer Gemeinde ehrenamtlich aktiv sind, ist es wichtig sich regelmäßig fortzubilden. Im Rahmen verschiedener Angebote bieten wir Weiterbildungen im Themenbereich der Jugendarbeit an. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen kann die Juleica verlängert werden.

Du hast einen Vorschlag für ein Thema? Dann melde dich gerne bei mir.

Für bestehende Gruppen und Teams bieten wir nach Kapazität auf Anfrage, Weiterbildungen zu gewünschten Themen an. Also einfach mal nachfragen!

Noch Fragen? Interesse an einem Thema? Weitere Infos zu aktuellen Schulungsterminen findest du unter www.gruppenleiten.bistumlimburg.de

1. Anwesenheit:

Die Anwesenheit an allen Schulungstagen ist verpflichtend.

2. Teilnahmebeitrag:

Der Teilnahmebeitrag wird bei Bestätigung der Anmeldung fällig. Im Fall eines Rücktritts von der Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Im Teilnahmebeitrag enthalten sind die An- und Abreise mit einem Reisebus, Übernachtung, Verpflegung und die Seminarkosten.

3. Grundlegende Verhaltensregeln während der Veranstaltung:

  • Das unbeaufsichtigte Entfernen von der Gruppe ist nach Absprache möglich. In diesen Fällen handeln die Teilnehmer*innen auf eigene Gefahr.
  • Die Teilnehmer*innen verpflichten sich den Hausregeln des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.
  • Als Rahmenzeiten für den Tagesablauf gelten: Frühstück 8.00 Uhr, Nachtruhe 23.00 Uhr.
  • Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, sich nach dem Jugendschutzgesetz zu verhalten.
  • Alkohol und Drogen dürfen nicht mitgebracht und konsumiert werden!
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer*innen, die sich fortlaufend nicht an die mit der Gruppe besprochenen Verhaltensregeln halten, auf ihre eigenen Kosten nach Hause zurückzuschicken. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.

4. Haftungsbeschränkungen

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn sich Teilnehmer*innen nicht an die Weisungen der Betreuer*innen halten oder sich deren Aufsicht unerlaubt entziehen.
  • Der Veranstalter ist vor Beginn der Fahrt von bestehenden Krankheiten und Gebrechen der Teilnehmer*innen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Verantwortung.
  • Der Veranstalter haftet nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, in Fällen höherer Gewalt, bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
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